Der Volksmund sagt: „Ich muss zum TÜV.“ Dann ist die HU abgelaufen und das Fahrzeug muss zur Hauptuntersuchung.
Wir setzen als amtlich anerkannte Prüfer die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen mit der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger sowie die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse um.
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.
Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrzeug (z. B. Tieferlegung).
Unsere Prüfingenieure untersuchen außerdem Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxen und Omnibusse nach Bestimmungen der BOKraft.
Lassen Sie sich von unserem Partner GTÜ an Ihre nächste HU erinnern.
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